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Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen – Nachrücken eines Mitgliedes

13. Februar 2025

Kommunalwahl 2021;

Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen – Nachrücken eines Mitgliedes

 

 

Herr Timo Riedemann vom Wahlvorschlag SPD hat sein Mandat niedergelegt und somit ist der Sitz in der Stadtverordnetenversammlung frei.

Der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der SPD ist Herr Ralf Niebeling. Er hat auf sein Mandat verzichtet.

Der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der SPD ist sodann Herr Sven Schäfer.

 

Gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz rückt daher Herr Sven Schäfer, Franz-Gleim-Straße 7, 34212 Melsungen, als nächster noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der SPD in die Stadtverordnetenversammlung nach.

 

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte (Mindestzahl bei 10.726 Wahlberechtigten gem. § 25 KWG) unterstützen.

 

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).

 

Melsungen, 13.02.2025

 

Der Gemeindewahlleiter

der Stadt Melsungen

IV/1 – 05-53-10

 

 

Werner

Partner

Kontakt

Magistrat der Stadt Melsungen
Am Markt 1
34212 Melsungen
Tel: 05661/708-0
Fax: 05661/708-119
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de

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