Die Stadtwerke möchten alle Bürgerinnen und Bürger ermuntern, online über das Kundenportal unter www.melsungen.de (-> Online-Zählerstanderfassung) ihren Zählerstand zu erfassen.
Auch in diesem Jahr erhalten alle Bürgerinnen und Bürger, die im Vorjahr ihren Zählerstand online gemeldet haben, eine Aufforderung zum Ablesen und Eingeben der Zählerstände per E-Mail. Die E-Mails werden in der ersten Woche im Dezember versandt.
Die Stadtwerke möchten alle Bürgerinnen und Bürger ermuntern, online über das Kundenportal unter www.onlinezaehler.ekom21.de/melsungen (-> Online-Zählerstanderfassung) ihren Zählerstand zu erfassen. Das Portal wird ab dem 05.12.2022 freigeschaltet. Für die Eingabe werden das Kassenzeichen, die Zählernummer und der abgelesene Endstand auf der Wasseruhr benötigt.
Der Versand der Ablesekarten über den Postweg erfolgt in der 50. Kalenderwoche, wenn bis dahin keine digitale Erfassung über das Kundenportal registriert wurde. Bitte teilen Sie uns den abgelesenen Zählerstand spätestens bis zum 05.01.2023 mit.
Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, den Stand auf der Ablesekarte einzutragen und kostenfrei per Post zu übermitteln. Weiterhin kann der Zählerstand auch gern per E-Mail unter christina.kuehnert@melsungen.de oder auch telefonisch unter der 05661/708-125|-123|-126 übermittelt werden.
In eigener Sache:
Der Bruttopreis pro m³ Frischwasser beträgt für den Abrechnungszeitraum 1,26 Euro. Die Bruttopreise beim Wasser sind Endpreise nach der Preisangabenverordnung und enthalten die Umsatzsteuer mit dem derzeit gültigen Satz in Höhe von 7 %.
Melsungen, den 30. November 2022
Abt.: II Bl – Produktbereich 11
Der Magistrat
der Stadt Melsungen
Boucsein
Bürgermeister