Gemäß § 7a, 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) sind die Kommunen am Ausbau der Mobilfunknetze zu beteiligen. Für die Umsetzung der Norm beziehen sich die Umweltministerien des Bundes und der Länder auf die Mobilfunkvereinbarung.
Diese Vereinbarung wurde erstmals im Jahr 2001 zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden – Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag – und den
Mobilfunkunternehmen geschlossen.
Mit der Mobilfunkvereinbarung wurde ein Rahmenwerk geschaffen, das die Einbindung der Kommunen beim Ausbau der Netzinfrastruktur gesetzeskonform sicherstellt. Das Dokument wurde mit Datum 8. Juni 2020 aktualisiert und fortgeschrieben, um den neuen Anforderungen an den Infrastrukturausbau gerecht zu werden.
Hinsichtlich des Mobilfunkausbaus mittels Kleinzellen, sogenannten Small Cells, haben sich die Kommunalen Spitzenverbände und die Mobilfunkunternehmen Ende 2020 erstmals auf ein Abstimmungsverfahren verständigt. Diese Vorgehensweise wurde per Annex mit Datum vom 8. Dezember 2020 der gültigen Mobilfunkvereinbarung hinzugefügt.
Gemäß der Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunkbetreibern informiert die Deutsche Telekom über die geplante Diensterweiterung bei folgendem Mobilfunkstandort :
Standort: HY4455_Melsungen-Braun Werk A 1
Anschrift: 34212 Melsungen, Carl-Braun-Str. 2, Gemarkung Melsungen, Flur 14, Flurstück 40/4
Geplanter Dienst: 5G