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1. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Melsungen

21. Februar 2023

Aufgrund der §§ 5 und 27 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 und 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung in Melsungen am 07. Februar 2023 folgende 1. Änderung der Entschädigungssatzung beschlossen:

§ 1

§ 3 – Aufwandsentschädigung – Absatz 1 und 3 erhalten folgende Fassung:

(1)   Ehrenamtlich Tätige erhalten neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrtkosten für jede Teilnahme an einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrats, des Ortsbeirates, des Ausländerbeirates, des Jugendparlaments oder des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung angehören oder in das sie als Vertreterin oder Vertreter der Stadt entsandt worden sind, eine Aufwandsentschädigung von 31,00 Euro. Schriftführer erhalten das 1 ½-fache dieses Betrages.

(3)  Die Auf­wandsentschädigung nach Absatz (1) wird für den höheren Aufwand bei dem Wahr­nehmen besonderer Funktionen um eine monatliche Pauschale erhöht.

Diese beträgt für

  • die Stadtverordnetenvorsteherin oder den Stadtverordnetenvorsteher 180,00 €
  • die stellvertretenden Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, sofern sie länger als 8 Wochen vertreten 180,00 €
  • Ausschussvorsitzende 100,00 €
  • Fraktionsvorsitzende einer Stadtverordnetenfraktion 150,00 €
    zzgl. 1,00 € pro Fraktionsmitglied
  • die ehrenamtliche Erste Stadträtin oder den ehrenamtlichen Ersten Stadtrat 250,00 €
  • die übrigen ehrenamtlichen Stadträtinnen oder Stadträte 160,00 €
  • die oder den Vorsitzende/n des Ausländerbeirates 50,00 €
  • die oder den Co-Vorsitzenden der Integrationskommission 50,00 €
  • die oder den Behindertenbeauftragte/n 100,00 €
  • die oder den Radfahrbeauftragte/n 50,00 €
  • die oder den Jugendparlamentsvorsitzende/n 30,00 €
  • die Ortsvorsteher/innen in Stadtteilen bis 1.000 Einwohner 180,00 €
  • die Ortsvorsteher/innen in Stadtteilen über 1.000 Einwohner 230,00 €

Der Anspruch auf die Pauschale entsteht am Beginn des Kalendermonats, in dem die ehrenamtlich Tätigen die besondere Funktion antreten. Er erlischt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem sie aus der Funktion scheiden.

§ 2

Die 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Melsungen tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Melsungen, 15.02.2023
I/1 Ga/Wen

 

Der Magistrat der
Stadt Melsungen

 

Markus Boucsein
Bürgermeister

Die 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Melsungen wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Melsungen, 21.02.2023
I/1 Ga/Wen

Der Magistrat der
Stadt Melsungen

 

Markus Boucsein
Bürgermeister

Partner

Kontakt

Magistrat der Stadt Melsungen
Am Markt 1
34212 Melsungen
Tel: 05661/708-0
Fax: 05661/708-119
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de

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