10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Melsungen
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.06.2020 unter Punkt 2 der Tagesordnung folgendes beschlossen:
Für die Grundstücke in der Gemarkung Obermelsungen, Flur 3, Flurstücke 184/4, 206/6, 204/2, 207/8, 7, 117/67 (teilw.) sowie 146/63 (teilw.) soll der Flächennutzungsplan geändert und ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 1,6 ha.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 113 „Röderfeld“.
Beide Bauleitplanverfahren sollen im Parallelverfahren durchgeführt werden.
Gem. § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird dieser Beschluss hiermit bekannt gegeben.
Melsungen, 07.07.2020
Der M a g i s t r a t
der Stadt Melsungen
III 4/61-04-00
gez. Hund
Erste Stadträtin