Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 u. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen am 24. Februar 2026 folgende 4. Änderung der Hauptsatzung beschlossen.
§ 1
§ 10 der Hauptsatzung – Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnungen – erhält folgende Fassung:
(1) Personen, die sich um die Stadt besonders verdient gemacht haben, kann das
Ehrenbürgerrecht verliehen werden.
(2) Personen, die als Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, eines Ortsbeirates, des Ausländerbeirates, Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamtinnen oder Wahlbeamte mindestens 20 Jahre ein Mandat oder Amt in der Stadt Melsungen ausgeübt haben, können folgende Ehrenbezeichnung erhalten:
„Stadtverordnetenvorsteherin oder Stadtverordnetenvorsteher
= Ehrenstadtverordnetenvorsteherin oder Ehrenstadtverordnetenvorsteher“
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
= Ehrenstadtverordnete oder Ehrenstadtverordneter
Bürgermeisterin oder Bürgermeister
= Ehrenbürgermeisterin oder Ehrenbürgermeister
Mitglied des Magistrats
= Ehrenstadträtin oder Ehrenstadtrat
Ortsvorsteherin oder Ortsvorsteher
= Ehrenortsvorsteherin oder Ehrenortsvorsteher
Mitglied des Ortsbeirates
= Ehrenmitglied des Ortsbeirates
Vorsitzende oder Vorsitzender des Ausländerbeirates
= Ehrenvorsitzende oder Ehrenvorsitzender des Ausländerbeirates
Mitglied des Ausländerbeirates
= Ehrenmitglied des Ausländerbeirates
Sonstige Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamte
= eine die ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit kennzeichnende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „Ehren-“
Die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder überwiegend ausgeübten Funktion richten.
(3) Das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbezeichnung sollen in feierlicher Form in einer
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung verliehen werden. Den Geehrten ist eine
Urkunde über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder der Ehrenbezeichnung auszuhändigen.
(4) Die Stadt kann das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbezeichnung wegen unwürdigen Verhaltens entziehen.
(5) Näheres regelt die Ordnung für Ehrungen der Stadt Melsungen in der Zuständigkeit des Magistrats.
§ 2
Die 4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Melsungen tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Melsungen, 11.12.2025
Fachbereich I Ri./Hei.
Der Magistrat der
Stadt Melsungen
Timo Riedemann
Bürgermeister
Die 4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Melsungen wird
hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Melsungen, 02.03.2026
Fachbereich I Ri./Hei.
Der Magistrat der
Stadt Melsungen
Timo Riedemann
Bürgermeister