Personen, die nicht Betroffene sind, und andere Stellen erhalten auf Antrag Auskünfte aus dem Melderegister. Die Erteilung einer solchen Auskunft kann an bestimmte Stellen durch eine Übermittlungssperre untersagt werden.
In folgenden Fällen kann eine Übermittlungssperre beantragt und eingerichtet werden:
Eine Weitergabe von Daten bei Alters- und Ehejubiläen findet erst ab dem 100. Geburtstag bzw. ab der diamantenen Hochzeit statt.
Den Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre können Sie persönlich im Bürgerbüro stellen, Sie können sich auch den Antrag rechts in der Infobox herunterladen und postalisch oder per E-Mail an das Bürgerbüro senden oder Sie können die Einrichtung der Übermittlungssperre über den Onlinedienst beantragen. Den Link dazu finden Sie ebenfalls in der Infobox.
Darüber hinaus können Sie eine Auskunftssperre gegen jede Art von Melderegisterauskunft beantragen, wenn Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit besteht. Dies muss zwingend schriftlich begründet werden. Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Auskunftssperre trifft das Ordnungsamt.
Den Antrag können Sie persönlich im Ordnungsamt oder über den Onlinedienst stellen. Über den Link zur Beantragung der Übermittlungssperre können Sie auch die Auskunftssperre beantragen.