Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952, in der Fassung vom 16.12.2011 bzw. 20.12.2025, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen in ihrer Sitzung am 01. Juli 2025 folgende Wegeeinziehung beschlossen:
§ 1
Die entbehrliche Wegfläche in der Gemarkung Schwarzenberg, Flur 5, Flurstück 145, Bezeichnung „Die Erlen“ in einer Größe von 636 qm wird als öffentliche Verkehrsfläche eingezogen.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Melsungen, den 02.07.2025
Der Magistrat
der Stadt Melsungen
III/8-SR
Timo Riedemann
Bürgermeister