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4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Melsungen

3. März 2026

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 u. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen am 24. Februar 2026 folgende 4. Änderung der Hauptsatzung beschlossen.

 

 

§ 1

 

§ 10 der Hauptsatzung – Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnungen – erhält folgende Fassung:

 

(1)  Per­so­nen, die sich um die Stadt be­son­ders ver­dient ge­macht haben, kann das

Eh­ren­bür­ger­recht ver­lie­hen werden.

 

(2) Personen, die als Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, eines Ortsbeirates, des Ausländerbeirates, Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamtinnen oder Wahlbeamte mindestens 20 Jahre ein Mandat oder Amt in der Stadt Melsungen ausgeübt haben, können folgende Ehrenbezeichnung erhalten:

 

„Stadt­ver­ord­ne­ten­vor­ste­he­rin oder Stadt­ver­ord­ne­ten­vor­ste­her

= Eh­renstadtverordnetenvorsteherin oder Eh­ren­stadt­ver­ord­ne­ten­vor­ste­her“

 

Mit­glie­der der Stadt­ver­ord­ne­ten­versammlung

= Eh­ren­stadt­ver­ord­ne­te oder Eh­ren­stadt­ver­ord­ne­ter

 

Bür­ger­mei­ste­rin oder Bür­ger­mei­ster

= Eh­ren­bür­ger­mei­ste­rin oder Eh­ren­bür­ger­mei­ster

 

Mit­glied des Ma­gi­strats

= Eh­ren­stad­trä­tin oder Ehrenstadt­rat

 

Orts­vor­ste­he­rin oder Orts­vor­ste­her

= Eh­ren­orts­vor­ste­he­rin oder Eh­ren­orts­vor­ste­her

 

Mit­glied des Orts­bei­ra­tes

= Eh­ren­mit­glied des Orts­bei­ra­tes

 

Vorsitzende oder Vorsitzender des Ausländerbeirates

= Ehrenvorsitzende oder Ehrenvorsitzender des Ausländerbeirates

 

Mitglied des Ausländerbeirates

= Ehrenmitglied des Ausländerbeirates

 

Son­sti­ge Eh­ren­beam­tin­nen oder Eh­ren­beam­te

= eine die aus­ge­üb­te eh­ren­amt­liche Tä­tig­keit kenn­zeich­nen­de Amts­be­zeich­nung mit dem Zusatz „Ehren-“

 

Die Eh­ren­be­zeich­nung soll sich nach der zu­letzt oder über­wie­gend aus­ge­üb­ten Funk­tion rich­ten.

 

(3) Das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbezeichnung sollen in feierlicher Form in einer
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung verliehen werden. Den Geehrten ist eine
Urkunde über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder der Ehrenbezeichnung auszuhändigen.

 

(4) Die Stadt kann das Eh­ren­bür­ger­recht und die Eh­ren­be­zeich­nung wegen un­wür­di­gen Ver­hal­tens ent­zie­hen.

 

(5) Näheres regelt die Ordnung für Ehrungen der Stadt Melsungen in der Zuständigkeit des Magistrats.

 

§ 2

 Die 4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Melsungen tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Melsungen, 11.12.2025

Fachbereich I Ri./Hei.

 

Der Magistrat der

Stadt Melsungen

 

 

 

 

Timo Riedemann

Bürgermeister

 

 

Die 4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Melsungen wird

hiermit öffentlich bekannt gegeben.

 

 

 

Melsungen, 02.03.2026

Fachbereich I Ri./Hei.

 

Der Magistrat der

Stadt Melsungen

 

 

 

Timo Riedemann

Bürgermeister

Partner

Kontakt

Magistrat der Stadt Melsungen
Am Markt 1
34212 Melsungen
Tel: 05661/708-0
Fax: 05661/708-119
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de

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