Bauleitplanung;
Hinweis: Die amtliche Bekanntmachung vom 27.06.2026 in der HNA Nr. 146 sowie auf der Homepage der Stadt Melsungen war fehlerhaft und wird hiermit berichtigt. Deshalb erfolgt die nachfolgende amtliche Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Veröffentlichung im Internet erneut.
hier: Erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Öffentlichkeitsbeteiligung und Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
2. Aufstellungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen hat in ihrer Sitzung am 23.06.2026 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB ) den Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf den Pfieffewiesen“ erneuert. Im Zuge des Aufstellungsverfahrens hatten sich ergänzende Ansprüche an den Planstandort ergeben, durch die eine Änderung des Geltungsbereiches erforderlich wurde. Der erneuerte Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
2. Geltungsbereich, Ziel und Zweck der Planung
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes ist ca. 44.403 m² groß und umfasst die Flurstücke 13/2 tlw., 13/31 tlw., 20/8 tlw., 20/12 tlw., 29/7, 29/8 tlw. sowie 68/20 tlw. der Flur 6 in der Gemarkung Adelshausen.
Die Flächen werden aktuell größtenteils landwirtschaftlich genutzt. Der Weg Am Haidelspfad führt ohne seitliche Gehwege von der Nürnberger Straße im Westen in Richtung des benachbarten HolzEnergieWerkes im Osten, direkt durch das Plangebiet. Südlich entlang des Weges Am Haidelspfad bestehen Feldgehölze; nördlich angrenzend befindet sich ein Produktionsstandort der Firma B. Braun Melsungen AG. Der Weg Am Haidelspfad wird hauptsächlich von dem benachbarten HolzEnergieWerk als Zufahrt genutzt. Die Abgrenzung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.

Geltungsbereich der 14. Änd. des Flächennutzungsplanes (ohne Maßstab)
Ziel und Zweck der Planung
Die Stadt Melsungen beabsichtigt die langfristige Entwicklung des Gewerbestandortes Pfieffewiesen am südlichen Ortsrand des Stadtteils Adelshausen. Die zu überplanende Flächen liegen teilweise im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB und sind im wirksamen Flächennutzungsplan überwiegend als Flächen für die Landwirtschaft sowie teilweise als Gewerbliche Bauflächen dargestellt.
Da zum gegenwärtig geltenden Planungsrecht die angestrebten Planungsziele nicht genehmigungsfähig sind, ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplans (vorgesehen ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 C) notwendig. Gleichsam wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Beide Verfahren werden gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel durchgeführt zur Nutzung inhaltlich-synergetischer Belange sowie zur zeitlichen Beschleunigung der Planungsprozesse.
Ziel und Zweck der Planung ist die Umwidmung der im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellten Flächen in Gewerbliche Bauflächen, um langfristig die Entwicklung von Gewerbebetrieben in der Stadt Melsungen zu ermöglichen.
III. Öffentlichkeitbeteiligung und Veröffentlichung im Internet
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen hat in ihrer Sitzung am 23.06.2026 beschlossen, den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf den Pfieffewiesen“ mit Begründung, Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht von Juni 2026 mit Aussagen (Bestand, Bewertung, Eingriffswirkung) zu den Schutzgütern Mensch/Gesundheit, Bevölkerung im Allgemeinen, Pflanzen/Tiere und biologische Vielfalt, Wasser, Boden und Flächenverbrauch, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Luft und Klima. Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Verringerung nachteiliger Umweltauswirkungen.
Hessen-Forst Forstamt Melsungen vom 04.11.2025 (Hinweise zum Wald, keine Einwände)
Kreisausschuss Schwalm-Eder-Kreis, Bauen und Umwelt vom 18.11.2025 (Hinweise zum Bodenschutz, Hinweise zu den Gehölzstrukturen auf ehemaligem Bahndamm, Hinweise zu artenschutzrechtlichen Belangen)
Kreisausschuss Schwalm-Eder-Kreis, Landwirtschaft und Landentwicklung vom 18.11.2025 (Hinweise zum Vorranggebiet Landwirtschaft, Hinweise zu zu den Ertragsmesszahlen)
Regierungspräsidium Kassel, Dez. 21 Regionalplanung, Siedlungswesen vom 25.11.2025 (Hinweise zum Vorranggebiet Landwirtschaft sowie Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft, Hinweise zur Abweichung von den Zielen des Regionalplans, Hinweise zur Bodenwertigkeit)
Regierungspräsidium Kassel, Dez. 31.1 Altlasten, Bodenschutz vom 24.11.2025 (Hinweise zur Altlastenkartierung, Hinweise zu Kompensationsmaßnahmen, Hinweise zur Bodenerosion)
Der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf den Pfieffewiesen“ mit Begründung, Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 09.07.2026 bis einschließlich 10.08.2026
auf der Internetseite der Stadt Melsungen unter https://www.melsungen.de/wirtschaft-standort/bauleitplanung/ zur Einsichtnahme veröffentlicht.
Während dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt@melsungen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift im Bauamt, Schwarzenberger Weg 93, 34212 Melsungen während der Sprechzeiten abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB werden die Verfahrensunterlagen in ausgedruckter Form im Bauamt der Stadt Melsungen, Zimmer 20, Schwarzenberger Weg 93, 34212 Melsungen, während der allgemeinen Dienststunden
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt)
sowie außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung öffentlich ausgelegt.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.
Präklusion bei Flächennutzungsplänen:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Melsungen, 29.06.2026
Fachbereich 3
Der Magistrat
der Stadt Melsungen
gez.
Timo Riedemann
Bürgermeister