Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr.8) in Verbindung mit § 6a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung vom 23.02.2026 (BGBl. I S. 46) sowie § 16 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen der Landesregierung im Bereich der Hessischen Landesverwaltung (Delegationsverordnung) in der Fassung vom 10.01.2022 (GVBl. S. 859) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen am 25.08.2026 folgende I. Nachtrag zur Parkgebührenordnung auf Wohnmobilstellplätzen beschlossen:
§ 1
Höhe und Zahlung der Parkgebühren
§ 3 Absatz 1 der Gebührenordnung erhält folgende neue Fassung:
(1) Die Parkgebühr beträgt
für 24 Stunden 15,00 Euro,
für 36 Stunden 22,50 Euro und
für 48 Stunden 30,00 Euro.
§ 2
Inkrafttreten
Der I. Nachtrag zur Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren auf Wohnmobilstellplätzen tritt am 01.10.2026 in Kraft.
Melsungen, den 31.08.2026
Der Magistrat
II/1 – 02-03-35
gez. Timo Riedemann
Timo Riedemann
Bürgermeister
Vorstehender I. Nachtrag der Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren auf Wohnmobilstellplätzen wir hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Melsungen, den 31.08.2026
Der Magistrat
II/1 – 02-03-35
Timo Riedemann
Bürgermeister