Herr Yasin Ekinci hat sein Mandat im Ausländerbeirat zum 31.08.2026 niedergelegt.
Gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes rückt daher Herr Stide Kunutsi, Kasseler Straße 18, 34212 Melsungen, als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen nach.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Ausländerbeirates binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).
Melsungen, 07.09.2026
Der Wahlleiter
für die Stadt Melsungen
II/1
Werner