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Vorkehrungen beim Katastrophenschutz: Warnung vor Unglücksfällen durch Sirenen

26. Juni 2019

Eine Warnung vor besonderen Gefahren durch das Sirenensignal „eine Minute Heulton“ ist aus technischen Gründen nicht mehr möglich.

Sollte es zu einem Unglücksfall kommen, bei dem eine Gefahr für die Bevölkerung droht (z. B. Schadstoffwolke nach Großbrand, Verkehrsunfall mit Freisetzung von gefährlichen Stoffen), wird im Schwalm-Eder-Kreis dreimal hintereinander Feueralarm (= 1 Minute Dauerton – zweimal unterbrochen) ausgelöst. Sie hören in diesem Fall 9 Sirenentöne (dreimal 3 Töne).

Dieses Warnsignal hat folgende Bedeutung:

Es hat sich in der Nähe ein Unglücksfall ereignet.

Bis weitere Einzelheiten bekannt sind,

  • bleiben Sie zu Ihrem eigenen Schutz in der Wohnung,
  • schließen Sie Fenster und Türen,
  • schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab,
  • schalten Sie ein Rundfunkgerät ein (lokal zuständiger Verkehrsfunkempfänger) und
  • verständigen Sie bitte Ihre Nachbarn.

Warten Sie weitere Durchsagen über Rundfunk und Lautsprecher ab!

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Melsungen, 25. Juni 2019

Der Magistrat
der Stadt Melsungen
IV/2 Die 14-42-04

Boucsein
Bürgermeister

Partner

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Am Markt 1
34212 Melsungen
Tel: 05661/708-0
Fax: 05661/708-119
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de

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