Erteilung von Parkausweisen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde.
Um einen Parkausweis für Schwerbehinderte zu erhalten, wird das Merkmal „aG“ oder „Bl“ benötigt.
Für die Beantragung im Bürgerbüro werden folgende Unterlagen benötigt:
Sollten Sie nicht selbst vorsprechen können, wird eine Vollmacht benötigt!
Die Gültigkeit des Parkausweises richtet sich nach dem Schwerbehindertenausweis, beträgt jedoch maximal 5 Jahre.
Bei einer Verlängerung gelten dieselben Voraussetzungen und es müssen alle Unterlagen erneut vorgelegt werden.