Zur bevorstehenden Jahreswende ist wieder damit zu rechnen, dass Feuerwerkskörper in vermehrtem Umfang auf öffentlichen Straßen und Plätzen zum Abbrennen gebracht werden. Der Umgang mit diesen Gegenständen bringt besonders in der Silvesternacht immer wieder Unfälle mit sich, so dass es Jahr für Jahr dieses Hinweises bedarf, hier mehr Vorsicht walten zu lassen. Gefahren für die öffentliche Sicherheit entstehen auch durch die unvorschriftsmäßige Aufbewahrung und Lagerung dieser Gegenstände sowie auch das Verschießen von Leuchtraketen (Signalmunition) aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.
Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang die beigefügte amtliche Bekanntmachung des Landrats des Schalm-Eder-Kreises.