Wahlen

Landratswahl am 08.11.2026 – Hinweise zur Briefwahl und Wahlberechtigung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich der Landratswahl am 08.11.2026 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahlbezirk des Wahlkreises über das Internet ab 28.09.2026 (Link: https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6634014) zu beantragen. Dies gilt auch für eine mögliche Stichwahl am 29.11.2026

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Stadt Melsungen (https://www.melsungen.de/rathaus-politik/rathaus/buergerbuero/).

Denken Sie daher bitte daran, sich rechtzeitig im Bürgerbüro an-/umzumelden. Stichtag für die Hauptwahl ist der 27.09.2026, da nur wahlberechtigt ist, wer seit sechs Wochen melderechtlich (Tag der An-/Ummeldung) in Melsungen gemeldet ist. Wer sich nach dem 27.09.2026 an-/ummeldet, ist nicht automatisch wahlberechtigt.

Für evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wahlamt der Stadt Melsungen
Wahlleiter Frank Werner
Tel: 05661/708-170
Email: frank.werner@melsungen.de

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