VIII. Nachtrag zur Verordnung über die Festsetzung der Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Stadt Melsungen
Die Änderung der Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Stadt Melsungen wurde am 05.03.2025 durch den Magistrat der Stadt Melsungen beschlossen.
Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 5 i. V. m. § 7 HGO durch Bereitstellung am 18.03.2025 auf der Homepage der Stadt Melsungen im Sinne von § 5 a BekanntmachungsVO unter folgendem Link:
https://www.melsungen.de/Aktuelles-Veranstaltungen/Bekanntmachungen/
Melsungen, 12.03.2025
IV/2 14-40-01
Der Magistrat der
Stadt Melsungen