Der o.a. Bebauungsplan hat in der Zeit vom 27.08.2018 bis einschließlich 29.09.2018 öffentlich ausgelegen. Durch eingegangene Stellungnahmen ergaben sich Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanes, die eine erneute Offenlage erforderlich machen. Der Bebauungsplan wird gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808), erneut öffentlich ausgelegt.
Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Melsungen liegt der Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung in der Zeit vom 07.05.2019 bis einschließlich 28.05.2019 bei der Stadtverwaltung der Stadt Melsungen, Stadtbauamt, Schwarzenberger Weg 93, Zimmer 20, während der allgemeinen Dienststunden: (montags, dienstags und mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich aus.
Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Sandstraße“, Stadt Melsungen, wird nach § 13a Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail an die Adresse christa.thein@melsungen.de gerichtet werden.
Stellungnahmen zu der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Sandstraße“, Stadt Melsungen, können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Melsungen, Stadtbauamt, Schwarzenberg Weg 93, 34212 Melsungen abgegeben werden. Stellungnahmen können nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. § 4b BauGB einem Dritten (privaten Planungsbüro) übertragen wurde.
Das Verfahrensgebiet befindet sich in Melsungen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende in der Gemarkung Melsungen liegenden Flurstücke:
Flur 6: 29/14 (tlw.), 29/10, 40/23, 40/28, 45/12, 49/7, 49/8, 49/5, 40/4, 40/24, 45/11, 45/8
Flur 7: 487/6, 357/2, 8, 484/9, 485/9, 481/9, 482/6, 480/6, 483/9, 2/22 (tlw.)
Flur 15: 177/4, 101/3 bis 101/7, 197 (tlw.)
Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch die Schloßstraße, im Osten durch die Fulda, im Süden durch die vorhandene Bebauung sowie Mühlenstraße und im Westen durch die Kasseler Straße.
Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Weiterentwicklung und Umstrukturierung eines bestehenden Einzelhandelsstandortes zu schaffen. Zu diesem Zweck besteht die Notwendigkeit, bestehende Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 80 „Sandstraße“ entsprechend den Erfordernissen anzupassen.
In einem gemeinsamen Projekt der Sandcenter Melsungen Grundstücksgesellschaft mbH, der Kreissparkasse Schwalm-Eder sowie der Stadt Melsungen soll durch die Errichtung neuer Handels- und Dienstleistungsflächen, der Erweiterung der Kreissparkasse sowie eines neuen Parkhauses der innerstädtisch gelegene Standort aufgewertet werden. Das vor ca. 10 Jahren errichtete Sandcenter soll durch bauliche Erweiterungen weiterentwickelt und nachhaltig gestärkt werden. Ziel ist die Bereitstellung zusätzlicher Einzelhandels-, Gewerbe- und Büroflächen, die sich aus der bestehenden Nachfrage ergeben.
Darüber hinaus wurden ein Teilabschnitt der Sandstraße sowie die Fläche zwischen Sandstraße und Fulda in den Planbereich aufgenommen. Die Sandstraße soll im Rahmen einer Umbaumaßnahme neugestaltet und mit zusätzlichen Parkplätzen versehen werden. Der angrenzende Freiraum soll aufgewertet und zu einem Uferpark entwickelt werden.
Durch die Neugestaltung der Sandstraße als Allee wird eine großzügige Promenade geschaffen, welche eine optimale Nutzung des Uferbereiches sowie attraktive Stellplätze für PKW und Busse miteinander gestalterisch und funktional verbindet.