Bauleitplanung der Stadt Melsungen;
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Melsungen und
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 113 „Röderfeld“; Stadtteil Obermelsungen
hier: erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (Anhörung) gem. § 3 Abs. 12Baugesetzbuch (BauGB)
Die o.a. Bauleitpläne haben in der Zeit vom 16.01.2023 bis einschließlich 17.02.2023 öffentlich ausgelegen. Durch eingegangene Stellungnahmen ergaben sich Änderungen und Ergänzungen der Bauleitpläne, die eine erneute Offenlage erforderlich machen. Der Bebauungsplan wird gemäß § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808), erneut öffentlich ausgelegt.
Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Melsungen liegt der Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung in der Zeit vom
11.04.2023 bis einschließlich 12.05.2023
bei der Stadtverwaltung der Stadt Melsungen, Stadtbauamt, Schwarzenberger Weg 93, Zimmer 20, während der allgemeinen Dienststunden: (montags, dienstags und mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich aus.
Darüber hinaus werden gem. § 4a Abs.4 BauGB die Entwurfsunterlagen während des Auslegungszeitraumes auf der Homepage der Stadt Melsungen, www.melsungen.de, veröffentlicht. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail an die Adresse christa.thein@melsungen.de gerichtet werden.
Umweltbezogene Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen vorliegen:
Begründung mit Umweltbericht, Bestandsaufnahme und Bewertung von:
Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz, Bergaufsicht, Regionalbauernverband Kurhessen e.V.
Stellungnahmen zu den Bauleitplänen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Melsungen, Stadtbauamt, Schwarzenberg Weg 93, 34212 Melsungen abgegeben werden. Stellungnahmen können nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. § 4b BauGB einem Dritten (privaten Planungsbüro) übertragen wurde.
Abgrenzung des Verfahrensgebietes
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Stadtteil Obermelsungen, direkt an der Malsfelder Straße (K 29). Er umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Obermelsungen, Flur 3, Flurstücke 184/4, 206/6, 204/2, 207/8, 7, 146/63 (Malsfelder Straße, K 29 teilw.) sowie Gemarkung Obermelsungen, Flur 2, Flurstück 117/67 (teilw.) und hat eine Gesamtgröße von ca. 1,6 ha. Das Planungsgebiet wird begrenzt: im Norden durch eine vorhandene Wohnbebauung, im Süden und Westen durch einen Feld-/Grasweg, im Osten durch die Malsfelder Straße (K 29).
Übersichtsplan ohne Maßstab
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Aufstellung der Bauleitpläne ist die Ausweisung eines Wohngebietes für eine maßvolle Bebauung sowie die Möglichkeit zur Schaffung einer möglichen Ansiedlung von nichtstörenden Betrieben. Mit der vorgesehenen Entwicklung soll gleichzeitig eine Arrondierung des Ortsteiles Obermelsungen erreicht werden.
Melsungen, den 23.03.2023
Der M a g i s t r a t
der Stadt Melsungen
III 4/61-04-00
gez. Boucsein
Bürgermeister