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Bauleitplanung der Stadt Melsungen: 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Melsungen

21. August 2023

Bauleitplanung der Stadt Melsungen;
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Melsungen
Bekanntmachung der Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB)

Hiermit wird gem. § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gegeben, dass die von der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2023 beschlossene 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Melsungen vom Regierungspräsidium Kassel mit Verfügung vom 08.08.2023 – AZ 21-61 a 1414/1-2023/1 gem. § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt worden ist. Der Plan kann somit in der vorliegenden Fassung gem. § 6 Abs. 5 BauGB wirksam werden.

Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Erläuterungsbericht kann während der Dienststunden im Stadtbauamt Melsungen, Schwarzenberger Weg 93, 34212 Melsungen, Zimmer 20, von jedermann eingesehen werden. Erneut Anregungen vorzubringen ist nicht mehr möglich.

Mit Vollendung dieser Bekanntmachung nach § 6 Abs. 5 BauGB wird die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Melsungen einschließlich Begründung rechtsverbindlich. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges dann gem. § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Melsungen unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Die Abgrenzung der Flächennutzungsplanänderung ist aus der beigefügten Skizze ersichtlich.

10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Melsungen.
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Melsungen.

Änderungsbereich der 10. Änderung des Flächennutzungsplans

 

Melsungen, 18.08.2023

Der  M a g i s t r a t
der Stadt Melsungen
III 4 / 61-04-00

 

gez. Boucsein
Bürgermeister

Partner

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Am Markt 1
34212 Melsungen
Tel: 05661/708-0
Fax: 05661/708-119
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de

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