7. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung Bebauungsplan Nr. 108 „Auf der Röthe“; Stadtteil Günsterode Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 08.04.2019 den Aufstellungsbeschluss für o.a. Bauleitplanung gefasst.
Ziel der Bauleitplanung bildet die Ausweisung eines Sondergebietes „Pferdepension“.
Der Planungsbereich befindet sich im Ortsteil Günsterode und wird wie folgt abgegrenzt:
Die Vorentwürfe der Bebauungsplanung einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 09.11.2020 bis einschließlich 27.11.2020
bei der Stadtverwaltung der Stadt Melsungen, Stadtbauamt, Schwarzenberger Weg 93, Zimmer 20, innerhalb der allgemeinen Dienststunden: (montags, dienstags und mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Besondere Regelungen auf Grund der gegenwärtigen Corona-Pandemie-Situation:
Zutritt zum Stadtbauamt wird nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung und nur für eine beschränkte Personenzahl (zeitgleich) gewährt. Die telefonische Anmeldung erfolgt unter der Rufnummer 05661 – 708142.
Auf weitergehende Sicherheitsvorkehrungen zum Betreten des Stadtbauamtes wird verwiesen. Bitte informieren Sie sich hierzu auf unserer Internetseite: www.melsungen.de oder telefonisch.
Veröffentlichung im Internet:
Darüber hinaus werden gem. § 4a Abs. 4 BauGB die Entwurfsunterlagen während des Auslegungszeitraumes auf der Homepage der Stadt Melsungen, www.melsungen.de, veröffentlicht. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail an die Adresse christa.thein@melsungen.de gerichtet werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag auf ein Normenkontrollverfahren nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Melsungen, 02.11.2020
Der M a g i s t r a t
der Stadt Melsungen
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