Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.10.2022 unter Punkt 4 der Tagesordnung folgendes beschlossen:
Für die Grundstücke in der Gemarkung Adelshausen, Flur 1, Flurstücke 2/1, 6/1, 91/6 und 89/17 (teilw.) soll der Flächennutzungsplan geändert und ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 117 „Solarpark Adelshausen“.
Beide Bauleitplanverfahren sollen im Parallelverfahren durchgeführt werden.
Gem. § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird dieser Beschluss hiermit bekannt gegeben.
Melsungen, 27.10.2022
Der M a g i s t r a t
der Stadt Melsungen
III 4/61-04-00
gez. Hund
Erste Stadträtin