Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.06.2019 unter Punkt 4 der Tagesordnung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Kasseler Straße“ beschlossen. Gemäß § 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) wird dieser Beschluss hiermit bekannt gegeben.
Lage des räumlichen Geltungsbereiches:
Das Planungsgebiet liegt zwischen Schlossstraße (L3147), Kasseler Straße (B 83) sowie der Amtsgasse. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich noch über die östlich der Schlachthofstraße gelegenen Parkplatzfläche in Richtung Fuldaaue. Die genaue Abgrenzung ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen.

Ziel und Zweck der Planung:
Mit dem Bebauungsplan soll das bisherige „Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel“ in ein „Mischgebiet“ geändert werden.
Melsungen, 10.04.2026
III-4
Der Magistrat
der Stadt Melsungen
gez.
Timo Riedemann
Bürgermeister