Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27. April 2021 folgenden Beschluss gemäß § 26 Kommunalwahlgesetz (KWG) gefasst:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27. April 2021 folgenden Beschluss gemäß § 26 Kommunalwahlgesetz (KWG) gefasst
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27. April 2021 folgenden Beschluss gemäß § 26 Kommunalwahlgesetz (KWG) gefasst:
„Gegen die Gültigkeit der in Melsungen am 14.03.2021 durchgeführten Kommunalwahlen wurden keine Einsprüche eingelegt. Die in § 26 Abs. 1 Ziff. 1 bis 3 KWG genannten Fälle (Nichtwählbarkeit eines Vertreters, Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren, unrichtige Feststellung des Wahlergebnisses) liegen nicht vor.
Die Wahl der Stadtverordnetenversammlung sowie die Ortsbeiratswahlen in den Stadtteilen Adelshausen, Günsterode, Kehrenbach, Kirchhof, Obermelsungen, Röhrenfurth und Schwarzenberg werden daher für gültig erklärt.“
Der Beschluss ist rechtskräftig. Er wird gemäß § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung bekannt gegeben.
Melsungen, 30.04.2021
Der Gemeindewahlleiter
der Stadt Melsungen
IV/1 – 05-53-10
Werner