Bauleitplanung der Stadt Melsungen; 4.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Melsungen und
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 105 „Sälzerweg“ – Kernstadt
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Melsungen hat in ihrer Sitzung am 24.04.208 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 105 „Sälzer Weg“ sowie die parallele 4. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Ziel der Bauleitplanung bildet die Ausweisung eines Wohngebiets am Sälzerweg in Melsungen sowie die Rücknahme weiterer Wohnbau-flächen im Flächennutzungsplan.
Der Planungsbereich befindet sich am nordöstlichen Siedlungsrand der Kernstadt Melsungen zwischen Sälzerweg und Eisenbergweg unmittelbar angrenzend an den Friedhof und ist wie folgt abgegrenzt:
In der Zeit vom 12.11.2018 bis einschließlich 07.12.2018 wird der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB bei der Stadtverwaltung der Stadt Melsungen, Stadtbauamt, Schwarzenberger Weg 93, Zimmer 20, innerhalb der allgemeinen Dienststunden: (montags, dienstags und mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen für die Entwicklung des betreffenden Gebiets sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen; zugleich besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Die Dokumente zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung werden zudem während des o. g. Beteiligungszeitraumes auf der Homepage der Stadt Melsungen, www.melsungen.de, veröffentlicht.
Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail an die Adresse christa.thein@melsungen.de gerichtet werden.
Melsungen, 29.10.2018
Der Magistrat
der Stadt Melsungen
III 4/61-04-00
gez. Boucsein
Bürgermeister