Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 „Auf dem Heidenwege“
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.10.2018 unter Punkt 5 der Tagesordnung folgendes beschlossen:
- Für die Grundstücke in der Gemarkung Melsungen, Flur 29, Flurstücke 20/10 – 20/13, 22/7 – 22/10, 25/1 (Teilfläche), 25/2 (Teilfläche), 25/3 (Teilfläche), 25/4 – 25/11 sowie 65/21 (Verkehrsfläche teilw.) soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden.
- Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan soll nicht geändert werden. Die dort vorgegebene Nutzungsart soll entsprechend in den Bebauungsplan übernommen werden.
- Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 106 „Auf dem Heidewege“.
- Die Abgrenzung Bebauungsplanes Nr. 106 „Auf dem Heidenwege“ ist aus der beigefügten Skizze ersichtlich.
Gem. § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird dieser Beschluss hiermit bekannt gegeben.
Melsungen, 25.10.2018
Der Magistrat
der Stadt Melsungen
III 4/61-04-00
gez. Boucsein
Bürgermeister