Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird anlässlich der drei im Betreff genannten Märkte die Öffnung der Verkaufsstellen in der Fußgängerzone – Am Markt, Brückenstraße, Fritzlarer Straße, Kasseler Straße, Rotenburger Straße – und dem Sparkassenplatz jeweils in der Zeit von 12.00 bis 17.00 Uhr, freigegeben.
Melsungen, 03.04.2018
Der Magistrat der Stadt Melsungen
IV/2 Die 13-42-01
Boucsein
Bürgermeister