Öffentliche Bekanntmachung
Gz.: 2-HR-05-12-14-01-B-0006#002
Flurbereinigungsverfahren A 44-Hessisch Lichtenau/Walburg
Verfahrensnummer: UF 1214
Ladung
zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
und zur Anhörung der Beteiligten
Im Flurbereinigungsverfahren
A 44-Hessisch Lichtenau/Walburg – UF 1214 -,
Werra-Meißner-Kreis
wird zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 – BGBl. I, S. 546 – in der derzeit gültigen Fassung ein Termin anberaumt auf
Donnerstag, den 21.09.2023 um 19:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Walburg
Zum Gansfeld 5, 37235 Hessisch Lichtenau
Zu diesem Termin werden alle am Flurbereinigungsverfahren beteiligten Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die Nebenbeteiligten gemäß § 10 FlurbG eingeladen, insbesondere die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken. Nebenbeteiligte sind auch die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).
Der Flurbereinigungsplan des Flurbereinigungsverfahrens
A 44-Hessisch Lichtenau/Walburg liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten
von Dienstag, dem 12.09.2023
von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
am Mittwoch, dem 13.09.2023
von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr
und am Donnerstag, dem 14.09.2023
von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Walburg
Zum Gansfeld 5, 37235 Hessisch Lichtenau
aus.
Zur Auskunftserteilung sind Bedienstete des Amtes für Bodenmanagement Homberg (Efze) – Flurbereinigungsbehörde – anwesend.
Termine zur Einsichtnahme bitte ich bis zum 08.09.2023 mit Frau Lock unter der Tel. Nr.: 0611/535-2525 bzw. E-Mail: hanna.lock@hvbg.hessen.de oder mit Herrn Hauck unter der Tel. Nr. 0611/535-2534 bzw. E-Mail: frank.hauck@hvbg.hessen.de zu vereinbaren.
Jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Nachweis des Neuen Bestandes mit ggf. ergänzenden Anlagen) zugestellt.
Der Nachweis des Neuen Bestandes führt die neuen Grundstücke mit Fläche und Wert sowie das Verhältnis der Gesamtabfindung zum Wert des Eingebrachten auf. Dieser Auszug ist zum Anhörungstermin mitzubringen.
Beteiligte, die an der Teilnahme am Termin verhindert sind, können sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Vollmachtsvordrucke sind beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
– Flurbereinigungsbehörde -, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) sowie in der Außenstelle Eschwege, Goldbachstraße 12a, 37269 Eschwege erhältlich oder können auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation über den Link https://hvbg.hessen.de/UF1214 abgerufen werden.
Die Unterschrift unter dieser Vollmacht ist durch eine siegelführende Stelle (z. B. Bürgerbüro, Ortsvorsteher) amtlich zu beglaubigen. Die Unterschriftsbeglaubigung ist gemäß § 108 FlurbG kostenfrei.
Sofern der Flurbereinigungsbehörde bereits eine schriftliche und ordnungsgemäße Vollmacht vorliegt, bedarf es keiner neuen.
Wer zum Inhalt des Flurbereinigungsplanes weder Fragen noch Einwendungen hat, braucht zu dem Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
Bekanntmachung
Diese Ladung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Hessisch Lichtenau sowie in den folgenden angrenzenden Städten Großalmerode, Waldkappel, Spangenberg, Melsungen und den angrenzenden Gemeinden Berkatal, Meißner, Söhrewald und Helsa öffentlich bekannt gemacht.
Diese Ladung ist auch auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation eingestellt und kann über den nachfolgenden Link abgerufen werden: https://hvbg.hessen.de/UF1214
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Beteiligte, die Einwendungen vorbringen wollen, werden auf folgende
Widerspruchsmöglichkeiten
hingewiesen:
Gegen diesen Flurbereinigungsplan kann sowohl im Anhörungstermin am 21.09.2023 als auch innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin bei der Flurbereinigungsbehörde beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze), Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) sowie in der Außenstelle Eschwege, Goldbachstraße 12a, 37269 Eschwege, Widerspruch erhoben werden.
Die Zwei-Wochen-Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden, erhoben wird.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
-Flurbereinigungsbehörde-
Homberg (Efze), den 20.07.2023
Im Auftrag
gez. LS
Fisahn
Verfahrensleiter