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Flurbereinigungsverfahren Hessisch Lichtenau A 44 – Ost (VKE 32) Verfahrens-Nr.: UF 1457

20. Januar 2026

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

 

Im Flurbereinigungsverfahren Hessisch Lichtenau A 44 – Ost (VKE 32) werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wie nachstehend angegeben festgestellt:

Die Ergebnisse der Wertermittlung werden mit Ausnahme der nachstehend beschriebenen Änderungen so festgestellt, wie sie im Anhörungstermin am 10.09.2025 in der Mehrzweckhalle Hopfelde, Blaues Wunder 2 in 37235 Hessisch Lichtenau erläutert worden sind und am

 

Donnerstag, 11.09.2025 von   8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr und am

Freitag,          12.09.2025 von   8:00 bis 12:00 Uhr

 

im Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) – Außenstelle Eschwege -, Zimmer 2, Goldbachstraße 12a in 37269 Eschwege ausgelegen haben.

 

 

Auf Grund begründeter Einwendungen wurden die Ergebnisse der Wertermittlung wie folgt geändert:

 

Gemeinde Gemarkung Flur Flur-stück Nutz.-art Änderung

(xx) = Wertverhältniszahl

Hessisch Lichtenau Küchen 1 38/1 GR Nutzungsart „GF“ entfällt
Hessisch Lichtenau Küchen 1 60 GR Änderung Wertklasse „GR7“ in Teilbereiche „GR6“ und „GR5“
Hessisch Lichtenau Küchen 1 61/1 GR Änderung Wertklasse „GR7“ in Teilbereiche „GR6“ und „GR5“
Hessisch Lichtenau Küchen 1 62/1 GR Änderung Wertklasse „GR7“ in Teilbereichen „GR6“
Hessisch Lichtenau Küchen 1 63/1 GR Änderung Wertklasse „GR7“ in Teilbereiche „GR6“ und „GR5“
Hessisch Lichtenau Küchen 1 64/1 GR Änderung Wertklasse „GR7“ in Teilbereiche „GR6“ und „GR5“
Hessisch Lichtenau Küchen 1 141 WEG Änderung Wertklasse „WEG7“ in Teilbereichen „WEG 6“
Hessisch Lichtenau Küchen 1 142/1 GR Änderung Wertklasse „GR7“ in Teilbereiche „GR6“ und „GR5“
Hessisch Lichtenau Küchen 1 143/3 WEG Änderung Wertklasse „WEG7“ in Teilbereichen „WEG 6“
Hessisch Lichtenau Küchen 1 144/2 WEG Änderung Wertklasse „WEG7“ in Teilbereichen „WEG 6“
Hessisch Lichtenau Küchen 1 87/3 A Änderung der Nutzungsart Teilbereich „A7“ in „H“
Hessisch Lichtenau Küchen 2 38/1 GR Nutzungsart „GR6“ erweitert
Hessisch Lichtenau Küchen 3 31/1 GR Änderung der Wertklasse „GR5“ in „GR4“
Hessisch Lichtenau Küchen 3 32 GR Änderung der Wertklasse „GR5“ in „GR4“
Hessisch Lichtenau Küchen 3 32 GR Änderung der Wertklasse „GR6“ in „GR5“
Hessisch Lichtenau Küchen 4 27 GR Änderung der Nutzungsart von „A“ in „GR“
Hessisch Lichtenau Küchen 7 57 GR Nutzungsart „GRS“ entfällt
Hessisch Lichtenau Küchen 7 58 GR Nutzungsart „GRS“ entfällt
Hessisch Lichtenau Küchen 7 147 GF Änderung der Wertklasse „GF4“ in „GF1“
Hessisch Lichtenau Küchen 8 46 GF Änderung der Nutzungsart im Teilbereich von „H“ in „GF4“
Hessisch Lichtenau Hopfelde 6 10 A Änderung der Nutzungsart im Teilbereich von „GR“ in „A“
Hessisch Lichtenau Hopfelde 6 16 GR Änderung der Nutzungsart von „A“ in „GR“
Hessisch Lichtenau Hopfelde 6 17 GR Änderung der Nutzungsart von „A“ in „GR“
Hessisch Lichtenau Hollstein 5 55 A Änderung der Nutzungsart im Teilbereich von „GR6“ in „A6“
Hessisch Lichtenau Hollstein 5 56 GF Änderung der Nutzungsart im Teilbereich von „H“ in „GF4“

 

Die geänderten Wertermittlungsergebnisse sind den betroffenen Grundstückseigentümern/Grundstückseigentümerinnen und Erbbauberechtigten durch Zusendung der ihre Grundstücke betreffenden Nachweise des Alten Bestandes bekannt gegeben worden.

Auch für die vorstehenden Flurstücke werden die geänderten Wertermittlungs-ergebnisse hiermit festgestellt.

 

Die Ergebnisse der Wertermittlung liegen während der Widerspruchsfrist beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) – Flurbereinigungsbehörde -, Außenstelle Eschwege, Goldbachstraße 12a, 37269 Eschwege, während der Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

 

 

Begründung

 

Die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, -rahmen und Wertkorrektur-rahmen) sind den Beteiligten in einem Anhörungstermin erläutert worden und haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.

Begründete Einwendungen wurden behoben.

 

Daher sind die Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gegeben und dementsprechend sind die Ergebnisse festzustellen.

 

 

Bekanntmachung

 

Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Stadt Hessisch Lichtenau und Gemeinde Meißner sowie den angrenzenden Gemeinden Berkatal, Söhrewald und Helsa sowie den Städten Großalmerode, Waldkappel, Spangenberg und Melsungen öffentlich bekannt gemacht.

 

Darüber hinaus ist die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/UF1457 abrufbar.

 

 

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen die Wertermittlungsfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) – Flurbereinigungsbehörde -, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) oder in der Außenstelle Eschwege, Goldbachstraße 12a, 37269 Eschwege oder bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.

 

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

 

 

Datenschutz

 

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

 

 

 

Homberg (Efze), den 17.12.2025

Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)

– Flurbereinigungsbehörde –

(LS)

Im Auftrag

 

Gez.

Brandenstein, Verfahrensleiter

Partner

Kontakt

Magistrat der Stadt Melsungen
Am Markt 1
34212 Melsungen
Tel: 05661/708-0
Fax: 05661/708-119
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de

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