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Für bezahlbaren Wohnraum

13. Juni 2024

Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus: Anmeldung von Modernisierungsvorhaben oder Neubauten bis 30. August möglich

Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum wird auf dem freien Wohnungsmarkt nicht in ausreichendem Maße geleistet.

Der soziale Wohnungsbau hat die wichtige Aufgabe, Menschen, die Ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können, mit angemessenen Wohnungen zu versorgen. Hier steigt der Bedarf stetig an, während gleichzeitig die Anzahl der zur Verfügung stehenden Sozialwohnungen ebenso stetig abnimmt. Die erheblich gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten stellen die Wohnungswirtschaft weiterhin vor große Herausforderungen.

Deshalb werden auch in diesem Jahr wieder Fördermittel für den Neubau sowie für die Modernisierung von Mietwohngebäuden zur Verfügung gestellt, gibt Landrat Winfried Becker bekannt.

Anmeldung von Modernisierungsvorhaben oder Neubauten können über die Kommunen eingereicht werden, in deren Zuständigkeitsgebiet sich das Objekt befindet. Die Frist zur Vorlage der Anmeldung endet am 30.08.2024.

Nähere Informationen gibt es bei der Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises unter Tel. 05681/775 8012.

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Magistrat der Stadt Melsungen
Am Markt 1
34212 Melsungen
Tel: 05661/708-0
Fax: 05661/708-119
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de

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