Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus: Anmeldung von Modernisierungsvorhaben oder Neubauten bis 1. September 2023 möglich
Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum wird auf dem freien Wohnungsmarkt nicht in ausreichendem Maße geleistet. Der soziale Wohnungsbau hat die wichtige Aufgabe, Menschen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können, mit angemessenen Wohnungen zu versorgen. Hier steigt der Bedarf stetig an, während gleichzeitig die Anzahl der zur Verfügung stehenden Sozialwohnungen ebenso stetig abnimmt.
Auch in diesem Jahr werden wieder Fördermittel für die Modernisierung sowie den Neubau von Mietwohngebäuden zur Verfügung gestellt. Die erheblich gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten stellen die Wohnungswirtschaft vor neue große Herausforderungen. Deshalb werden die Konditionen zur sozialen Mietwohnraumförderung deutlich verbessert.
Anmeldung von Modernisierungsvorhaben oder Neubauten können über die Kommunen eingereicht werden, in deren Zuständigkeitsgebiet sich das Objekt befindet. Die Frist zur Vorlage der Anmeldung endet am 1. September 2023.
Nähere Informationen gibt es bei der Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises unter Tel. 05681/775 476.