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IX. Nachtrag zur Verordnung über die Festsetzung der Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Stadt Melsungen

21. Mai 2026

Aufgrund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung vom 08.08.1990 (BGBl. I S. 1690), in Verbindung mit § 1 Ziffer 3 und § 2 Ziffer 2 der Verordnung über die Zuständigkeit nach dem Personenbeförderungsgesetz vom 10.10.1997 (GVBl. I S. 370), werden hiermit die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Stadt Melsungen vom 01.10.2022 wie folgt geändert:

 

§1

Nach § 2 wird folgender § 2 a eingefügt:

$2 a

Kraftstoffzuschlag

  1. Im Tagtarif, Nachttarif und Sonn- und Feiertagstarif ist unter Einhaltung der folgenden Bedingungen ein Kraftstoffzuschlag von 1,50 € je Fahrt zu erheben.
    a) Der Kraftstoffzuschlag ist nach erfolgter Fahrt zum Taxitarif hinzuzurechnen.
    b) Im Taxifahrzeug ist ein nach innen und außen wirkender Hinweis über die Erhebung der Pauschale von 1 ,50 € je Fahrt (z.B. Hinweisschild an Seitenscheiben, Armaturenbrett, neben Taxameter usw.) anzubringen.
    c) Bei Ruffahrten/Bestellfahrten sind die Kunden bereits mit Auftragsentgegennahme über den zuzüglich anzuwendenden Zuschlag zu unterrichten.
  2. Die Anwendung des Kraftstoffzuschlages ist in geeigneter Form zu dokumentieren.
  3. Sofern die inneren und äußeren Bedingungen es erfordern, kann die Genehmigungsbehörde nach dem PBefG die Aussetzung bzw. die Wiedereinsetzung des Kraftstoffzuschlags jederzeit anordnen.

§2
Inkrafttreten

Dieser Nachtrag tritt mit dem Tag der Veröffentlichung in Kraft und am 31.07.2026 außer Kraft.

 

Melsungen, 20.05.2026

 

Der Magistrat

der Stadt Melsungen

II/2 12-16-00

Timo Riedemann

Bürgermeister

 

Vorstehender IX. Nachtrag zur Verordnung über die Festsetzung der Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Stadt Melsungen

wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.

 

 

Melsungen, den 20.05.2026

 

Der Magistrat

Der Stadt Melsungen

II/2 Sa 14-40-01

gez.

 

 

Timo Riedemann

Bürgermeister

Partner

Kontakt

Magistrat der Stadt Melsungen
Am Markt 1
34212 Melsungen
Tel: 05661/708-0
Fax: 05661/708-119
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de

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