Herr Jörg Jakob vom Wahlvorschlag Wir für Günsterode hat sein Mandat im Ortsbeirat Günsterode niedergelegt.
Gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes rückt daher Herr Lothar Obach, Sinselbachstraße 11, 34212 Melsungen, als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages Wir für Günsterode in den Ortsbeirat des Stadtteiles Günsterode nach.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Günsterode binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).
Melsungen, 15.02.2023
Der Wahlleiter
für die Stadt Melsungen
IV/1 – 05-53-10
gez. Werner