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Kommunalwahl 2021 Ortsbeirat des Stadtteiles Röhrenfurth – Nachrücken eines Mitgliedes

18. Februar 2025

Bekanntmachung

Kommunalwahl 2021
Ortsbeirat des Stadtteiles Röhrenfurth – Nachrücken eines Mitgliedes

Frau Daniela Jungermann vom Wahlvorschlag „Gemeinsam für Röhrenfurth“ (GfR) hat Ihr Mandat im Ortsbeirat Röhrenfurth niedergelegt.

Der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvor-schlages der GfR ist Frau Claudia Haupt. Sie hat auf ihr Mandat verzichtet.

Gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes rückt daher Frau Monika Speck, Bergstraße 13, 34212 Melsungen, als nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Partei „Gemeinsam für Röhrenfurth“ (GfR) in den Ortsbeirat des Stadtteiles Röhrenfurth nach.

Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahl-kreises Schwarzenberg binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Be-kanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können wei-tere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).

Melsungen, 17.02.2025

Der Wahlleiter
für die Stadt Melsungen
IV/1 – 05-53-10

Werner

 

Partner

Kontakt

Magistrat der Stadt Melsungen
Am Markt 1
34212 Melsungen
Tel: 05661/708-0
Fax: 05661/708-119
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de

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