Frau Sandra Vogt vom Wahlvorschlag „Gemeinsam für Röhrenfurth“ (GfR) ist leider verstorben und somit ihr Mandat im Ortsbeirat Röhrenfurth frei.
Der Wahlvorschlag „Gemeinsam für Röhrenfurth“ enthält keinen weiteren Nachrücker.
Der frei gewordene Sitz bleibt somit unbesetzt (§ 34 Abs.1 Satz 2 Kommunalwahlgesetz).
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Schwarzenberg binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).
Melsungen, 13.03.2025
Der Wahlleiter
für die Stadt Melsungen
IV/1 – 05-53-10
Werner