Auch in 2023 können kulturelle Projekte im und für den Schwalm-Eder-Kreis gefördert werden. Die Anträge können zu zwei festen Stichtagen bei der Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises ab sofort online eingereicht werden
Im vergangenen Jahr sind 44 Anträge zur Förderung von kulturellen Projekten im Rahmen der kommunalen Kulturförderrichtlinie des Schwalm-Eder-Kreises in der Kreisverwaltung eingegangen, von denen 38 für das Jahr 2022 und für die erste Hälfte des Jahres 2023 bewilligt werden konnten.
„Nachdem die vergangenen Jahre von der Corona-Pandemie geprägt waren unter der die Kultur auch bei uns in der Region ganz besonders gelitten hat, freut es mich besonders, dass im vergangenen Jahr wieder vermehrt Präsensveranstaltungen stattfinden konnten. Kultur lebt vom Austausch, vom Erleben und vom Miteinander. Ich hoffe, dass wir mit unserer Förderung der Kultur im Schwalm-Eder-Kreis wieder auf die Beine helfen konnten. Um gemeinsam in ein neues kulturell vielseitiges Jahr 2023 zu gehen, freue ich mich auf zahlreiche Förderanträge“, so Landrat Winfried Becker.
Stichtage für Kulturförderanträge sind der 30.04. und der 31.10. des laufenden Jahres. Zu den beiden Terminen werden Anträge gesammelt. Nach Fristende wird über die eingegangenen Anträge entschieden. Die maximale Fördersumme liegt in der Regel bei 1.000 Euro. Wichtig ist, dass es sich um kulturelle Projekte handeln muss und diese bei Antragstellung noch nicht begonnen sein dürfen.
Den Online-Antrag und weitere Informationen sowie die ausführliche Förderrichtlinie des Schwalm-Eder-Kreises finden Sie unter dem Menüpunkt „Bildung und Kultur“ – „Kultur“ auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises www.schwalm-eder-kreis.de. Für Rückfragen können Sie sich per Mail an kultur@schwalm-eder-kreis.de wenden.
Ihre Ansprechpartnerin in der Kreisverwaltung:
Lisa Brass
Telefon: 05681 775 854
kultur@schwalm-eder-kreis.de