In dem Flurbereinigungsverfahren
Hessisch Lichtenau A 44 – Ost (VKE 32) – UF 1457 -,
Werra-Meißner-Kreis
sind die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I, S. 546), in der derzeit geltenden Fassung, zur Einsichtnahme für die Beteiligten (Teilnehmer und Nebenbeteiligte) auszulegen und in einem Anhörungstermin zu erläutern.
Der Anhörungstermin wird anberaumt auf
zu dem die Beteiligten (Teilnehmer und Nebenbeteiligte) hiermit eingeladen werden.
In diesem Termin findet ebenfalls die Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (siehe gesonderte Öffentliche Bekanntmachung) statt.
Alle Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten
aus.
In diesem Zeitraum werden Bedienstete des Amtes für Bodenmanagement Homberg (Efze) zur Erteilung von Auskünften und zur eventuellen Aufnahme von Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung zur Verfügung stehen.
Aus organisatorischen Gründen wird darum gebeten, im Bedarfsfall – bis zum 05.09.2025 – Termine für die Einsichtnahme der Nachweisungen zu vereinbaren.
Hierzu bitte ich Sie, sich mit Frau Lock unter Tel.-Nr.: 0611/535-2525 in Verbindung zu setzen.
Jeder Beteiligte (Teilnehmer und Nebenbeteiligte) kann Einwendungen nicht nur im Rahmen der Einsichtnahme, sondern auch noch bis zur Bekanntgabe der Feststellung der Wertermittlung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorbringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei etwaigen Einwendungen um keine förmlichen Rechtsbehelfe handelt, sondern um Anregungen zur Änderung der Wertermittlung, die in der Folge zu überprüfen sind.
Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke, Erbbauberechtigte stehen Eigentümern gleich.
Nebenbeteiligte sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie Körperschaften, die rechtliche Interessen im Flurbereinigungsgebiet oder im Flurbereinigungsverfahren zu wahren haben oder geltend machen können (vgl. § 10 FlurbG).
Ihre aus öffentlichen Büchern ersichtlichen Rechte sollen durch die Übertragung auf mindestens wertgleiche neue Grundstücke gewahrt werden.
Jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus den Wertermittlungsnachweisen „Nachweis des Alten Bestandes“ zugestellt, der bei einem etwaigen Termin zur Einsichtnahme mitzubringen ist. Dieser Auszug führt die im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücke mit Fläche und Wert auf. Des Weiteren erhält jeder Teilnehmer ein „Merkblatt zur Wertermittlung“.
Bei Miteigentum sind die Miteigentümer über den Inhalt des Auszuges und über den Termin von dem Empfänger des Auszuges in Kenntnis zu setzen.
Alle zur Legitimation dienenden Papiere sind zum Termin mitzubringen.
Beteiligte, die persönlich an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind, können sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Vollmachtsvordrucke sind beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze),
– Flurbereinigungsbehörde -, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) sowie in der Außenstelle Eschwege, Goldbachstraße 12a, 37269 Eschwege erhältlich oder können auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation über den Link https://hvbg.hessen.de/UF1457 abgerufen werden.
Die Unterschrift unter dieser Vollmacht ist amtlich zu beglaubigen. Dies kann zum Beispiel durch die Gemeindeverwaltung oder den Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin erfolgen. Die Unterschriftsbeglaubigung ist gemäß § 108 FlurbG kostenfrei.
Sofern der Flurbereinigungsbehörde bereits eine ordnungsgemäße Vollmacht vorliegt, bedarf es keiner neuen.
Der Bewertung liegt folgender Tarif zugrunde:
Wertermittlungsrahmen:
Nutzungsart | Kurz- bezeich- nung |
I | II | III | IV | V | VI | VII |
Ackerland | A | 60 | 54 | 48 | 43 | 37 | 31 | 25 |
(≥ 65) | (64 – 57) | (56 – 49) | (48 – 41) | (40 – 33) | (32 – 25) | (25 – 10) | ||
Grünland | GR | 60 | 54 | 48 | 43 | 37 | 31 | 25 |
(≥ 65) | (64 – 57) | (56 – 49) | (48 – 41) | (40 – 33) | (32 – 25) | (25 – 10) | ||
Ackerland (Leitung) 1) |
AL | 48 | 43 | 38 | 34 | 29 | 24 | 20 |
Grünland (Leitung) 1) |
GRL | 48 | 43 | 38 | 34 | 29 | 24 | 20 |
Weg 2) | WEG | 54 | 48 | 43 | 37 | 31 | 25 | 15 |
Wasserfläche 3) | WA | 54 | 48 | 43 | 37 | 31 | 25 | 15 |
Grünland/ Sondergebiet 1 4) |
GRS1 |
15 (GRS1 1) |
5 (GRS1 2) |
|||||
Gebäude- und Freifläche 5) |
GF | 1200 | 1000 | 250 | 120 | |||
Waldfläche 6) | H | 15 | ||||||
Straße 7) | S | 1200 | 1000 | 48 | 43 | 37 | 31 | 25 |
Der vorläufige Kapitalisierungsfaktor wird auf 205,00 Euro pro Werteinheit (WE) festgelegt.
Wertkorrekturen
Hängigkeit:
Acker | Grünland | |||
Hängigkeit | ab 12% | -1 Klasse | ab 20% | -1 Klasse |
ab 23% | -2 Klassen |
Waldschatten:
Wald- schatten |
Gehölz im | ||
Süden | Osten/ Westen |
Norden | |
-1 Klasse | 30 m | 20 m | 10 m |
Wer keine Fragen zur Bewertung hat und keine Einwendungen erheben will, braucht keinen Termin zur Einsichtnahme vereinbaren.
Bekanntmachung
Diese öffentliche Bekanntmachung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Stadt Hessisch Lichtenau und Gemeinde Meißner sowie den angrenzenden Städten Großalmerode, Melsungen, Spangenberg, Waldkappel sowie den Gemeinden Berkatal, Söhrewald und Helsa öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.hvbg.hessen.de/UF1457 abrufbar.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Homberg (Efze), den 04.08.2025
Im Auftrag
gez. (LS)
Brandenstein
Verfahrensleiter