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Ladung zur Bekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse

18. August 2025

In dem Flurbereinigungsverfahren

 

Hessisch Lichtenau A 44 – Ost (VKE 32) – UF 1457 -,

Werra-Meißner-Kreis

 

sind die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I, S. 546), in der derzeit geltenden Fassung, zur Einsichtnahme für die Beteiligten (Teilnehmer und Nebenbeteiligte) auszulegen und in einem Anhörungstermin zu erläutern.

 

Der Anhörungstermin wird anberaumt auf

 

Mittwoch, den 10.09.2025 um 18:30 Uhr
in der Mehrzweckhalle Hopfelde, Blaues Wunder 2 in
37235 Hessisch Lichtenau,

 

zu dem die Beteiligten (Teilnehmer und Nebenbeteiligte) hiermit eingeladen werden.

 

In diesem Termin findet ebenfalls die Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (siehe gesonderte Öffentliche Bekanntmachung) statt.

 

Alle Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten

 

am Donnerstag, dem 11.09.2025 von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr,

 

sowie am Freitag, dem 12.09.2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr
 
im Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze), – Außenstelle Eschwege –
Zimmer 2,
Goldbachstraße 12a in 37269 Eschwege

 

aus.

 

In diesem Zeitraum werden Bedienstete des Amtes für Bodenmanagement Homberg (Efze) zur Erteilung von Auskünften und zur eventuellen Aufnahme von Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung zur Verfügung stehen.

 

Aus organisatorischen Gründen wird darum gebeten, im Bedarfsfall – bis zum 05.09.2025 – Termine für die Einsichtnahme der Nachweisungen zu vereinbaren.

Hierzu bitte ich Sie, sich mit Frau Lock unter Tel.-Nr.: 0611/535-2525 in Verbindung zu setzen.

 

Jeder Beteiligte (Teilnehmer und Nebenbeteiligte) kann Einwendungen nicht nur im Rahmen der Einsichtnahme, sondern auch noch bis zur Bekanntgabe der Feststellung der Wertermittlung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei etwaigen Einwendungen um keine förmlichen Rechtsbehelfe handelt, sondern um Anregungen zur Änderung der Wertermittlung, die in der Folge zu überprüfen sind.

 

Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke, Erbbauberechtigte stehen Eigentümern gleich.

 

Nebenbeteiligte sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie Körperschaften, die rechtliche Interessen im Flurbereinigungsgebiet oder im Flurbereinigungsverfahren zu wahren haben oder geltend machen können (vgl. § 10 FlurbG).

Ihre aus öffentlichen Büchern ersichtlichen Rechte sollen durch die Übertragung auf mindestens wertgleiche neue Grundstücke gewahrt werden.

 

Jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus den Wertermittlungsnachweisen „Nachweis des Alten Bestandes“ zugestellt, der bei einem etwaigen Termin zur Einsichtnahme mitzubringen ist. Dieser Auszug führt die im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücke mit Fläche und Wert auf. Des Weiteren erhält jeder Teilnehmer ein „Merkblatt zur Wertermittlung“.

 

Bei Miteigentum sind die Miteigentümer über den Inhalt des Auszuges und über den Termin von dem Empfänger des Auszuges in Kenntnis zu setzen.

 

Alle zur Legitimation dienenden Papiere sind zum Termin mitzubringen.

 

Beteiligte, die persönlich an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind, können sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Vollmachtsvordrucke sind beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze),
– Flurbereinigungsbehörde -, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) sowie in der Außenstelle Eschwege, Goldbachstraße 12a, 37269 Eschwege erhältlich oder können auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation über den Link https://hvbg.hessen.de/UF1457 abgerufen werden.

 

Die Unterschrift unter dieser Vollmacht ist amtlich zu beglaubigen. Dies kann zum Beispiel durch die Gemeindeverwaltung oder den Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin erfolgen. Die Unterschriftsbeglaubigung ist gemäß § 108 FlurbG kostenfrei.

Sofern der Flurbereinigungsbehörde bereits eine ordnungsgemäße Vollmacht vorliegt, bedarf es keiner neuen.

 

Der Bewertung liegt folgender Tarif zugrunde:

 

Wertermittlungsrahmen:

 

Nutzungsart Kurz-
bezeich-
nung
I II III IV V VI VII
Ackerland A 60 54 48 43 37 31 25
(≥ 65) (64 – 57) (56 – 49) (48 – 41) (40 – 33) (32 – 25) (25 – 10)
Grünland GR 60 54 48 43 37 31 25
(≥ 65) (64 – 57) (56 – 49) (48 – 41) (40 – 33) (32 – 25) (25 – 10)
Ackerland
(Leitung) 1)
AL 48 43 38 34 29 24 20
Grünland
(Leitung) 1)
GRL 48 43 38 34 29 24 20
Weg 2) WEG 54 48 43 37 31 25 15
Wasserfläche 3) WA 54 48 43 37 31 25 15
Grünland/
Sondergebiet 1 4)
GRS1  

15

(GRS1 1)

 

5

(GRS1 2)

Gebäude-
und Freifläche 5)
GF 1200 1000 250 120
Waldfläche 6) H 15
Straße 7) S 1200 1000 48 43 37 31 25
  1. Abschlag zu den ursprünglichen Klassen von -20 % wegen Leitungen unterirdisch oder oberirdisch
  2. Einstufung abhängig vom Wegeausbau und der Bewertung der angrenzenden Acker- bzw. Grünlandflächen;
    bei angrenzenden GRS1-Flächen generell in Kl. VII
  3. Gewässer und Gräben, Einstufung abhängig von der Bewertung der angrenzenden Acker- bzw. Grünlandflächen;
    bei angrenzenden GRS1-Flächen generell in Kl. VII
  4. Grünland-Sondergebiet 1 (Geringstland)
  5. I Wohnen Küchen, Kl. 2 Wohnen Hollstein, Kl. III Ver- und Entsorgung, Kl. IV sonstige Flächen (Öffentliche Flächen, z. B. Friedhof usw.); Feldscheune
  6. Waldboden und Gehölzflächen werden in Kl. I eingestuft und nur bei Bedarf bewertet (Aufwuchs wird gesondert ermittelt)
  7. Einstufung abhängig vom Ausbau, Kl. I – II Straßen innerhalb der Ortslage und richtet sich nach dem Verkehrswert der
    angrenzenden Grundstücke, Kl. III – VII Straßen außerhalb der Ortslage und richtet sich nach den angrenzenden
    LW-Grundstücken 2 Klassen niedriger

Der vorläufige Kapitalisierungsfaktor wird auf 205,00 Euro pro Werteinheit (WE) festgelegt.

 

Wertkorrekturen

 

Hängigkeit:

 

Acker   Grünland
Hängigkeit ab 12% -1 Klasse ab 20% -1 Klasse
ab 23% -2 Klassen

 

 

Waldschatten:

 

Wald-
schatten
Gehölz im
Süden Osten/
Westen
Norden
-1 Klasse 30 m 20 m 10 m

 

 

 

Wer keine Fragen zur Bewertung hat und keine Einwendungen erheben will, braucht keinen Termin zur Einsichtnahme vereinbaren.

 

Bekanntmachung

Diese öffentliche Bekanntmachung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Stadt Hessisch Lichtenau und Gemeinde Meißner sowie den angrenzenden Städten Großalmerode, Melsungen, Spangenberg, Waldkappel sowie den Gemeinden Berkatal, Söhrewald und Helsa öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist die öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.hvbg.hessen.de/UF1457 abrufbar.

 

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

 

 

Homberg (Efze), den 04.08.2025

Im Auftrag

 

gez.                                        (LS)

 

Brandenstein

Verfahrensleiter

Partner

Kontakt

Magistrat der Stadt Melsungen
Am Markt 1
34212 Melsungen
Tel: 05661/708-0
Fax: 05661/708-119
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de

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