Heute ist der Startschuss für die „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“ gefallen. Ab jetzt können Familien mit kleinen Einkommen und Familien, die Angehörige mit einer Behinderung haben, einen einwöchigen Urlaub buchen, um sich ab Oktober in einer gemeinnützigen Familienferienstätte zu erholen. Die „Corona-Auszeit für Familien“ ist Teil des zwei Milliarden Euro umfassenden Programms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung.
Anlässlich des Buchungsstarts besuchte Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht heute eine Familienferienstätte in Bünsdorf, Schleswig-Holstein. „Nach den enormen Anstrengungen durch die Pandemie sehnen sich viele Familien danach, endlich wieder rauszukommen, abzuschalten und Kraft zu tanken. Nicht jede Familie kann sich einen Urlaub leisten, aber alle sollen sich erholen können. Eine Familien-Auszeit wollen wir gerade für die Menschen ermöglichen, die es schwerer haben als andere. Für Familien mit kleinen Einkommen und kleinen Wohnungen waren die Monate mit geschlossenen Kitas und Schulen besonders hart. Genau für diese Menschen starten wir heute die „Corona-Auszeit für Familien“ als Teil unseres Aufholpakets. So können Familien zusammen durchatmen. Ich danke allen Familienferienstätten und Jugendherbergen, die sich in unserem Programm engagieren und Familien damit eine gute gemeinsame Zeit und Erholung ermöglichen.“
Berechtigte Familien müssen für ihren Aufenthalt im Rahmen der „Corona-Auszeit“ nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen. Die restlichen Kosten erhält die Einrichtung aus den Mitteln des Aufholpakets der Bundesregierung. Möglich sind bis zu sieben Tage bis Ende 2021 und weitere bis zu sieben Tage im Jahr 2022. Insgesamt stehen für die „Corona-Auszeit für Familien“ 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Familien, die im Rahmen der Corona-Auszeit einen stark vergünstigten Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge buchen wollen, finden dazu ab sofort online unter www.bmfsfj.de/corona-auszeit alle Informationen. Eine Deutschlandkarte bietet einen Überblick über alle Einrichtungen, die ab Oktober Plätze anbieten.
Familien können sich über Besonderheiten der Einrichtungen wie zum Beispiel Barrierefreiheit informieren und direkt ihre Buchungsanfrage starten. Die angeschriebene Einrichtung nimmt dann mit der Familie Kontakt auf, und gibt eine Rückmeldung, ob zum gewünschten Buchungszeitraum freie Plätze vorhanden sind. Wenn die Buchung verbindlich wird, muss die Familie ihre Berechtigung nachweisen. Hierfür gibt es ein eigenes Formular, das ebenfalls auf der Internetseite der Corona-Auszeit zur Verfügung steht.
Außerdem steht Familien eine kostenlose Beratungshotline zur Verfügung. Diese ist an sechs Tagen in der Woche unter der Nummer 0800 866 11 59 erreichbar.
Mit dem aktuellen Einkommensrechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung erhalten Interessierte Orientierung, ob die vergünstigten Preise auch für sie gelten. Berechnungsgrundlage sind die Sozialhilfe-Regelsätze, die seit dem 1. Januar 2021 gültig sind, woraus sich eine Einkommensgrenze für Familien ergibt. Unterschreitet eine Familie die Einkommensgrenze, so ist sie zu einem vergünstigten Urlaub berechtigt.
Den Einkommensrechner finden Sie hier: https://www.bag-familienerholung.de/einkommensrechner/
Ein detaillierter Online-Check zur Prüfung der Berechtigung wird demnächst auf der Website des Bundesfamilienministeriums zur Verfügung stehen.
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