Der Magistrat hat am 08. Januar 2020 die Neufassung der Richtlinien zur Verleihung der Bürgermedaille des Magistrates der Stadt Melsungen wie folgt beschlossen:
- Um Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich und nicht in einer Funktion in Vereinen, Verbänden, Einrichtungen und Organisationen um das Gemeinwohl verdient gemacht haben, Dank auszusprechen, stiftet der Magistrat der Stadt Melsungen die Bürgermedaille des Magistrates der Stadt Melsungen
- Mit dieser Auszeichnung sollen ehrenamtliche, uneigennützige Leistungen zum Wohle der Gemeinschaft in unserer Stadt Melsungen und in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens anerkannt und gewürdigt werden.
- Die Bürgermedaille kann jährlich verliehen werden. Vorschlagsrecht haben alle Melsunger Bürgerinnen und Bürger. Die Vorschläge sind dem Magistrat zu unterbreiten.
- Die Bürgermedaille wird mit einer Urkunde und einer Anstecknadel, entsprechend dem Muster der Medaille, verliehen.
- Grundsätzlich soll die Bürgermedaille anlässlich des Neujahrsempfanges der Stadt Melsungen durch den Bürgermeister an möglichst nicht mehr als drei Personen verliehen werden.
- Die mit der Bürgermedaille ausgezeichneten Bürgerinnen und Bürger werden zu den offiziellen Anlässen der Stadt Melsungen eingeladen.
- Der Magistrat kann in Ausnahmefällen bei Bürgerinnen und Bürgern, die sich in besonderer Weise um das Gemeinwohl in Melsungen verdient gemacht haben, von den in Ziffer 1 aufgeführten Anforderungen abweichen.
- Die Neufassung der Richtlinien tritt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Richtlinien vom 03.12.1998 außer Kraft.