In dem Flurbereinigungsverfahren
Hessisch Lichtenau A 44 – Ost (VKE 32) – UF 1457 –
lade ich gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) – vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung – in Verbindung mit § 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 02.02.2018 (GVBl. I S. 426) – in der derzeit geltenden Fassung – die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, also alle Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke zum Termin zur Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Hessisch Lichtenau A 44 – Ost (VKE32) am
Mittwoch, dem 10.09.2025 um 18:30 Uhr
ein.
Tagesordnung:
In diesem Termin findet ebenfalls die Bekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (siehe gesonderte Öffentliche Bekanntmachung) statt.
Die Ladung ist auch über den Link https://hvbg.hessen.de/UF1457 auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation eingestellt
Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümerinnen und
-eigentümer sowie Erbbauberechtigten oder deren Bevollmächtigte. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Personen vertritt, hat er ebenfalls insgesamt nur eine Stimme.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die am Termin verhindert sind, können sich durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Vollmacht ist im Wahltermin vorzulegen.
Ein Vollmachtsvordruck ist beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze), Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) sowie in der Außenstelle Eschwege, Goldbachstraße 12a, 37269 Eschwege erhältlich oder kann ebenfalls über den o. g. Link abgerufen werden.
Hinweis: Eine bevollmächtigte Person kann bei der Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft nur das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen. Wird eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer bevollmächtigt, kann diese/r entweder das eigene Stimmrecht oder das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen.
Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).
Diese Ladung zum Termin zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft wird in den Flurbereinigungsgemeinden Stadt Hessisch Lichtenau und Gemeinde Meißner sowie den angrenzenden Städten Großalmerode, Melsungen, Spangenberg, Waldkappel sowie den Gemeinden Berkatal, Söhrewald und Helsa öffentlich bekannt gemacht.
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Homberg (Efze), den 04.08.2025
Im Auftrag
gez. (LS)
Brandenstein
Verfahrensleiter