Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
der Flurbereinigung Malsfeld – K 20
In dem Flurbereinigungsverfahren
Malsfeld – K 20, – UF 1461 –
lade ich gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) – vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung – in Verbindung mit § 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) in der Fassung vom 02.02.2018 (GVBl. I S. 426) die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, also alle Eigen-tümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke zum Termin zur Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Malsfeld – K 20 am
Dienstag, den 06.05.2025 um 17:00 Uhr
ein.
Tagesordnung:
In diesem Termin findet ebenfalls die Bekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (siehe gesonderte Öffentliche Bekanntmachung) statt.
Die Ladung ist auch über den Link https://hvbg.hessen.de/UF1461 auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation eingestellt.
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Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Erbbauberechtigten oder deren Bevollmächtigte. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Personen vertritt, hat er insgesamt nur eine Stimme.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die am Termin verhindert sind, können sich durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Vollmacht ist im Wahltermin vorzulegen.
Ein Vollmachtsvordruck ist beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) – Flurbereinigungsbehörde -, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) erhältlich oder kann ebenfalls über den o. g. Link abgerufen werden.
Hinweis: Eine bevollmächtigte Person kann bei der Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft nur das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen. Wird eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer bevollmächtigt, kann diese/r entweder das eigene Stimmrecht oder das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen.
Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).
Diese Ladung zum Termin zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft wird in den Flurbereinigungsgemeinden Malsfeld und Stadt Melsungen sowie den angrenzenden Gemeinden Morschen, Knüllwald, Körle und Söhrewald sowie den Städten Hessisch Lichtenau, Spangenberg, Homberg (Efze) und Felsberg öffentlich bekannt gemacht.
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens können auf der Internetseite https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden oder sind beim Amt für Bodenmanagement, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) zu erhalten.
Homberg (Efze), den 01.04.2025
Im Auftrag
gez. (LS)
Schäfer
Verfahrensleiterin