Aufgrund der §§ 5 und 27 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 und 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung in Melsungen am 07. Februar 2023 die Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren in der Stadt Melsungen beschlossen.
Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 5 i. V. m. § 7 HGO durch Bereitstellung am 01.03.2023 auf der Homepage der Stadt Melsungen im Sinne von § 5 a BekanntmachungsVO unter folgendem Link:
https://www.melsungen.de/Aktuelles-Veranstaltungen/Bekanntmachungen/
Die Satzung kann in der Zeit vom 01.03.2023 bis 15.03.2023 während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung, montags bis donnerstags, in der Zeit von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr, und freitags von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr, im Dienstleistungszentrum Melsungen, Ordnungsamt, Sandstraße 13, 34212 Melsungen, eingesehen werden. Gegen eine Kostenerstattung werden bei Bedarf entsprechende Ausdrucke ausgefertigt.
Melsungen, 28.02.2023
IV/1 – 12-11-00
Der Magistrat der
Stadt Melsungen
Markus Boucsein
Bürgermeister