Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine verlängert – kein Antrag bei der Ausländerbehörde erforderlich
Seit dem 5. Dezember 2023 ist bundesweit die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung in Kraft. Die Verordnung regelt, dass Aufenthaltserlaubnisse von geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die am 1. Februar 2024 gültig sind, bis zum 4. März 2025 verlängert werden.
Die Aufenthaltserlaubnisse verlängern sich automatisch. Die betroffenen Personen müssen deshalb nicht bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Eine Antragstellung oder eine Kontaktaufnahme ist nicht erforderlich.
Die Information zur Verlängerung des Schutzstatus‘ ist außerdem über die Integreat App in ukrainischer, russischer und englischer Sprache abrufbar.