Ein/e Ausländer/in kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die deutscheStaatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
Für jede Person ab dem 16. Lebensjahr muss ein eigener Antrag gestellt werden. Zur Antragsabgabe ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Wenn Sie Ihren Wohnsitz und dauernden Aufenthalt in Melsungen haben, können wir Ihnen gern in einem Beratungsgespräch Ihre persönlichen Einbürgerungsmöglichkeiten erklären.
Die Zuständigkeit ist in Bezug auf den Nachnamen wie folgt aufgeteilt:
Frau Heißmeier: A – G
Herr Ackermann: H – L
Frau Dietrich: M – Z