Bei einer technischen Änderung nach § 19 (2) i.V.m.§ 21 StVZO oder § 13 EG-FGV wird eine neue Betriebserlaubnis erteilt. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung oder gültiger eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
- Bei Vertretung durch Dritte eine schriftliche Vollmacht und das jeweilige Ausweisdokument; der Bevollmächtigte muss sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können
- Fahrzeugschein (ZB I)
- Fahrzeugbrief (ZB II)
- Aktuelle Bescheinigung über die Hauptuntersuchung
- Änderungsabnahme einer zugelassenen Prüforganisation
- Antrag auf Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis (siehe Formulare)
Formulare für die Zulassung, den Link zu unserer Online-Terminvereinbarung und unsere Öffnungszeiten finden Sie hier.