Bei der Beantragung eines Fischereischeines sind folgende Kriterien zu erfüllen bzw. bitten wir Sie, folgende Unterlagen bereitzustellen:
- Hauptwohnsitz in Melsungen
- Zeugnis über die bestandene hessische Fischerprüfung (nur bei Ersterteilung und Ersterteilung beim jeweiligen Hauptwohnsitz (z.B. nach Umzug, wenn der vorherige Fischereischein bei einer anderen Behörde ausgestellt wurde)
- Ausweisdokument
- Passbild
- bei Verlängerung: alle 10 Jahre ein Führungszeugnis
- Führungszeugnis auch, wenn die Prüfung länger als 3 Monate her ist!
Jugendliche vom 10. bis 16. Lebensjahr:
- Jugendliche vom 10. bis 16. Lebensjahr können in Begleitung eines Erwachsenen mit gültigem Fischereischein ohne eigenen Fischereischein angeln
- es muss jedoch eine Jugendfischereischeingebühr gezahlt und als Bescheinigung beim Angeln mitgeführt werden
- eine persönliche Vorsprache des Kindes ist nicht erforderlich; jedoch muss ein gesetzlicher Vertreter vorsprechen
- ab dem 16. Lebensjahr ist eine Fischereiprüfung abzulegen
Bei Sonderfischereischein:
- Hauptwohnsitz in Melsungen
- Ausweisdokument
- Passbild
- bei Verlängerung: alle 10 Jahre ein Führungszeugnis
- Gemäß § 28 HFischG
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden, der diese berechtigt, in Begleitung einer volljährigen Person mit Fischereischein den Fischfang auszuüben
Gebühren:
Bei der Dauer der Gültigkeit des Fischereischeines kann unter folgenden Varianten gewählt werden:
- Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein: Verwaltungsgebühr 10,00 € // Fischereiabgabe 7,50 €
- Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein: Verwaltungsgebühr 18,00 € // Fischereiabgabe 27,00 €
- Zehnjahresfischereischein oder Zehnjahressonderfischereischein: Verwaltungsgebühr 36,00 € // Fischereiabgabe 50,00 €
- Jugendfischereischeinbescheinigung (1 Jahr) 6,50 €
- Jugendfischereischeinbescheinigung (2 Jahre) 10,00 €
- Jugendfischereischeinbescheinigung (3 Jahre) 13,50 €
- Jugendfischereischeinbescheinigung (4 Jahre) 17,00 €
Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer können in Hessen anerkannt werden. Die oberste Fischereibehörde prüft, ob die in Hessen geforderten Ausbildungsinhalte in dem anderen Bundesland entsprechend vermittelt und abgeprüft wurden.