Zur Sicherung der historischen Bausubstanz und zur nachhaltigen Unterstützung der Städtebauförderung im Bereich der Stadt Melsungen werden Investitionsbeihilfen zur Erhaltung von Fachwerkhäusern in der historischen Kernstadt sowie den Stadtteilen gemäß den Förderrichtlinien zur Erhaltung von Fachwerkhäusern im Bereich der Stadt Melsungen gewährt