Entgegennahme und Ausgabe von Fundsachen.
Die Fundsachen werden vom Bürgerbüro verwaltet.
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate. Wird der Gegenstand innerhalb dieser Frist nicht vom Eigentümer abgeholt, kann ein Eigentumserwerb geltend gemacht werden.
In diesen Fällen wird eine Aufbewahrungsgebühr von 10,00 € fällig.
Zur Abholung oder Abgabe einer Fundsache können Sie im Bürgerbüro einen Termin vereinbaren oder zu unseren Ticketzeiten eine Nummer ziehen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie über den Link rechts in der Infobox.