Erlaubniserteilung für Schankwirtschaften, Diskotheken, Bars, Trinkhallen, Biergärten
Anträge sind frühzeitig zu stellen / Bearbeitungsdauer ca. 4-6 Wochen
Für einen Gaststättenbetrieb, der bereits existiert, besteht die Möglichkeit, dass eine vorläufige Erlaubnis ausgestellt wird. Voraussetzung ist, dass der Betrieb nicht bereits längere Zeit geschlossen ist. Bei Räumen, die bisher nicht im Gaststättengewerbe genutzt wurden, ist zusätzlich zur Gaststättenerlaubnis eine Baugenehmigung erforderlich. Es ist ratsam, bereits in der ersten Planungsphase Gespräche mit dem Ordnungsamt zu führen, um unnötigen Zeit- und Kostenaufwand wegen evtl. erforderlicher Änderungen zu vermeiden.