Wo muss ich mein Kind anmelden?
Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt Melsungen, wenn ein Kind im Stadtgebiet Melsungen geboren wurde (der Wohnort der Eltern ist nicht ausschlaggebend).
Wann muss ich mein Kind anmelden?
Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche dem Geburtsstandesamt angezeigt werden.
Notwendige Unterlagen
- Bei verheirateten Paaren: Personalausweise der Eltern sowie eine Eheurkunde
- Bei nicht verheirateten Paaren: Personalausweis der Mutter sowie die Geburtsurkunde der Mutter
- Soll der Vater des Kindes mit in die Urkunden des Kindes als Elternteil aufgenommen werden: Personalausweis des Vaters, Geburtsurkunde des Vaters, Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter (abzugeben beim Jugendamt), eventuell Sorgerechtsnachweis für das Kind (abzugeben beim Jugendamt oder Notar)
- Nichtverheiratete Paare, bei denen ein Elternteil geschieden ist: Siehe “nicht verheiratete Paare”; zusätzlich eine aktuelle Eheurkunde (mit Eintragung der Scheidung) oder eine Eheurkunde (aus dem Stammbuch) und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Wichtig: Es wird immer die Geburtsanzeige /-bescheinigung benötigt, welche entweder vom Krankenhaus oder von einer Hebamme ausgestellt wird. Beide Elternteile müssen für die Vornamensgebung ihres Kindes unterschreiben.